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FPÖ-Lausch zur "Causa Stein": Warum wird ärztlicher Dienst nicht zur Verantwortung gezogen?
Justizwachebeamte mit Migrationshintergrund: körperliche, psychische und fachliche Eignung dürfen nicht hintangestellt werden
Der freiheitliche Abgeordnete Christian Lausch, von Beruf Justizwachebeamter, begrüßt die Aufhebung der Suspendierung von vier Justizwachebeamten in der Justizanstalt Stein als richtigen und logischen Schritt. Zeitgleich zeigt er sich darüber verwundert, dass Minister Wolfgang Brandstetter darin das letzte Wort noch nicht gesprochen sehen will. "Dass ein Häftling über Jahre verwahrlost war, war in erster Linie kein Sicherheitsproblem sondern eine medizinische Vernachlässigung. Abgesehen davon waren es die Justizwachebeamten, die die Verwahrlosung erst überhaupt beanstandeten und dafür zu Unrecht suspendiert wurden", hält Lausch fest.
Vielmehr müsste der ärztliche Dienst in die Verantwortung gezogen werden, der den betroffenen Häftling seit vier Jahren (!) nicht untersucht haben dürfte. Bekanntlich gibt es den "Teaser-Erlass", der eine jährliche verpflichtende Untersuchung der Häftlinge vorsieht, um zu überprüfen, ob ein Häftling einen Teaser-Schock gesundheitlich schadlos verkraftet. "Es stellt sich die Frage, warum war - trotz dieser verpflichtenden Untersuchung! - der Häftling bei keinem Arzt ", so Lausch. Er fordert, dass es vierteljährliche Überprüfungen der Häftlinge im Maßnahmenvollzug geben müsste. Sollte sich ein Häftling weigern, zum Arzt zu gehen, müsse der Arzt zu ihm verpflichtend kommen.
Lausch erinnert daran, dass es Justizwachebeamte mit Migrationshintergrund bereits gibt. Was Neuaufnahmen betrifft, hält Lausch fest: "Es muss die körperliche, psychische und fachliche Eignung im Vordergrund stehen. Dass diese auf Kosten der Sprache hintangestellt werden, wird von uns mit Sicherheit nicht akzeptiert!"